Wallboxen und Ladeinfrastruktur
Eine Wallbox ist mehr als eine Steckdose an der Wand. Sie muss angemeldet, richtig abgesichert und – wenn mehrere Verbraucher zusammenkommen – in ein Lastmanagement eingebunden werden.
Anmeldung und Absicherung
Ladepunkte sind beim Netzbetreiber anmeldepflichtig, ab 12 kW genehmigungspflichtig. Dazu kommt der passende Fehlerstromschutz – bei vielen Geräten ein Typ A plus Gleichstromerkennung.
Laden mit eigenem Strom
Mit Überschussladen fließt in erster Linie der Strom vom eigenen Dach ins Auto. Das braucht ein Energiemanagement, das Erzeugung und Verbrauch kennt.
Mehrere Ladepunkte
Im Betrieb oder Mehrfamilienhaus verteilt ein Lastmanagement die verfügbare Leistung auf die Ladepunkte, statt den Hausanschluss zu überlasten.
Das übernehmen wir
- Prüfung von Hausanschluss und Zählerschrank
- Anmeldung beim Netzbetreiber, bei Bedarf Genehmigung
- Zuleitung, Absicherung und Fehlerstromschutz
- Montage und Inbetriebnahme der Wallbox
- Überschussladen aus der Photovoltaik
- Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
Häufige Fragen
- Reicht mein Hausanschluss für eine Wallbox?
- In den meisten Einfamilienhäusern ja. Ein üblicher Anschluss mit 63 Ampere trägt eine 11-kW-Wallbox problemlos. Eng wird es, wenn Wärmepumpe, Durchlauferhitzer und Ladepunkt gleichzeitig ziehen – dafür gibt es das Lastmanagement, das die Leistung dynamisch verteilt.
- Genügt nicht eine normale Steckdose?
- Für den Notfall ja, dauerhaft nicht. Eine Haushaltssteckdose ist nicht für stundenlange Volllast ausgelegt; Übergangswiderstände an alten Dosen sind eine bekannte Brandursache. Eine Wallbox lädt zudem drei- bis fünfmal schneller.
- Was bedeutet § 14a EnWG für mich?
- Netzbetreiber dürfen steuerbare Verbrauchseinrichtungen – Wallboxen und Wärmepumpen – bei Netzengpässen vorübergehend drosseln, im Gegenzug gibt es reduzierte Netzentgelte. Die Anlage muss dafür steuerbar ausgeführt sein. Das berücksichtigen wir bei der Installation.